Eine neue Regelung hat erhebliche Auswirkungen für Millionen Menschen in Deutschland und ist doch bisher kaum bekannt.
Sie steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, in dem das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der
Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) veröffentlicht wurde. Dort heißt es lapidar: „Keinen Anspruch auf Krankengeld
haben (…) hauptberuflich selbständig Erwerbstätige.“ Anders formuliert: Zum 1. Januar 2009 verlieren Selbständige ihren
Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
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