Zweifamilienhaus in Heddesdorf
Objektnachweisbestätigung / Bestätigung AGB
Da wir Objektangaben nicht ausschließlich selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Das Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen wir Sie mit nachfolgendem Text darüber belehren, dass Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht haben.
Die Versendung eines Exposés ist unverbindlich und kostenfrei.
Es können für Sie nur dann Kosten entstehen, wenn es zu einem notariellen Vertragsabschluss einer von uns nachgewiesenen Immobilie kommt.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Guido & Lars Ebert GbR. Immobilienmakler*
Auf dem Rohlemer 30
56567 Neuwied
Tel. 02631/71081
Fax: 02631/73080
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Lars & Guido Ebert GbR. Immobilienmakler
Auf dem Rohlemer 30
56567 Neuwied
Tel. 02631/71081 Fax 02631/73080
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*) ______________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________
Anschrift des/der Verbrauchers: ______________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: _______________ Unterschrift: ____________________________________
Allgemeine Auftragsbedingungen
Alle Angebote sind freibleibend. Die dem Makler mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Makler keine Haftung übernimmt. Bei eigenen Fehlern haftet der Makler nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.
Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung des Maklers. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber des Maklers ein Hauptvertrag (Kaufvertrag) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zu zahlen.
Ist dem Empfänger das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises bzw. Angabe dessen, welcher das Objekt nachgewiesen hat, mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er die weitere Tätigkeit des Maklers in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé bzw. Begleitschreiben. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zu Gute kommen (z. B. Übernahme von Lasten, Ablösungen, usw.)
Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag, usw.) auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit, zustande kommt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z. B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten, usw.) erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein vergleichbares Objekt des Verkäufers oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtssprechungsgrundsätze vorliegen muss.
Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein. Kaufpreiszahlungen werden vom Makler nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziffer 3 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung des Maklers zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
Der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten läuft auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündbar. Im Verkehr mit Kaufleuten ist Neuwied Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Datenschutz
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Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen, wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich zu beschreiben.
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Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple in Kooperation mit produki.de
*Aufsichtsbehörde
Stadtverwaltung Neuwied, Ordnungsamt; Engerser Landstr. 17; 56564 Neuwied. Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Gewerbeordnung erteilt durch die Stadtverwaltung unter der Erlaubnis-Nr.: 01/2004 (Lars Ebert) und 12/2004 (Guido Ebert).
Die Steuernummer wird im Fall berechtigten Interesses auf Verlangen bekannt gegeben.