Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. (§ 823 BGB)
Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen (und zukünftigen Vermögen wir Erbschaften ect.) zum Schadenersatz verpflichtet. D. h. der Schädiger zahlt unter Umständen den Rest seines Lebens einen solchen Schaden ab. Ist der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise sogar leer aus.
Durch Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Die Privathaftpflichtversicherung klärt, ob der Versicherungsnehmer (VN) schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Sie übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten. Die Privathaftpflichtversicherung führt im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, falls es soweit kommen sollte.
Rechnen Sie selbst:
Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?
Einfache Antwort: wirklich jeder. Eine elementare Versicherung die jeder in seinem Portfolio haben sollte. Wer spezielle Risiken durch Beruf, Hobby o.ä. trägt braucht u.U. sogar einen erweiterten Schutz.
Wer ist in der private Haftpflichtversicherung mitversichert?
Mitversichert sind:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte oder Partner des Versicherungsnehmer Lebenspartner mit denen Sie zusammenwohnen, sind mitversichert. Ansprüche untereinander sind i.d.R. nicht versichert. Durch eine erweiterte Deckung sollte daher der Regressanspruch von Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern mitversichert werden. Für eine bestehende Versicherung des Partners kann die Aufhebung des zuletzt geschlossenen Vertrages verlangt werden.
- Kinder des Versicherungsnehmer oder des Partners, sofern diesen noch nicht volljährig sind oder sich noch in einer Schul- oder Berufausbildung befinden. Eine Ausbildung oder ein Studium müssen schnellstmöglich nach der Schule begonnen werden, um einen Versicherungsschutz zu erlangen. Entsprechend finden auch Zweitausbildung oder Zweitstudium keine Berücksichtigung.
- Andere Personen im Haushalt können eventuell auf Antrag mitversichert werden (z.B. Verwandschaft).
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Welche Gefahren sind durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
In der Privathaftpflichtversicherung werden folgende Schäden ersetzt
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
Nicht versichert sind Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Ebenso werden Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen ausgeschlossen. Ausnahme sind lediglich Mietsachschäden an gemieteten Hotelzimmern oder Wohnungen, dann allerdings zumeist mit geringeren Deckungssummen.
Welche Risiken sind extra zu versichern?
Versichert werden »die Risiken des Alltags«. Nicht dazu gehören z.B.:
- Tierhalterhaftpflicht (Hunde, Pferde)
- Wassersporthaftpflicht (Boote, Surfbretter)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (auch für ein vermietetes Einfamlienhaus)
- Gewässerschadenhaftpflicht (Heizöltank)
- Bauherrenhaftpflicht
- Kraftfahrzeughaftpflicht
Für die meisten dieser Risiken sind gesonderte Versicherungen abzuschliessen. Einzelne Teilbereiche können über Deckungserweiterungen in ein Privathaftpflichtversicherung eingebunden werden. Zu diesen Deckungserweiterungen gehören beispielsweise:
- Abhandenkommen fremder privater Schlüssel
- Allmählichkeitsschäden
- Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde (z.B. Benzinkanister für Rasenmäher)
- Regressanspruch der Arbeitgeber und Sozialversicherungen bei mitversicherten Lebensgefährten
- Schäden durch minderjährige Kinder bis 7 Jahre
- Forderungsausfall(Wenn Sie Haftpflichtansprüche haben und der Verursacher nicht zahlen kann)
Wir beraten Sie gern über Deckungserweiterungen oder zusätzliche Verträge. Sprechen Sie uns an!