(Zugmaschine (LOF) wird auch als Quad tarifiert)

(mit SF 2 als Zweitfahrzeug*)

Quad und ATV (All Terrain Vehicle) sind Fahrzeuge, die seit einigen Jahren immer beliebter werden, die sich aber keiner der »klassischen« Fahrzeugarten wie Auto, Motorrad oder Traktor zuordnen lassen. Die Fahrweise auf Quad´s und ATV´s ist jedoch eine völlig andere als auf dem Motorrad oder mit dem Auto. Quad´s lassen sich hervorragend im Gelände einsetzten, sind aber auch für reinen Strassenbetrieb geeignet. Innerhalb der Haftpflichtversicherung und auch der Kaskoversicherung werden Quad und ATV von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften völlig unterschiedlich zugeordnet, abhängig von der Zulassung als LOF (Landwirtschaftliche Zug-maschine), vierrädriges KFZ oder Zugmaschine.

Füherschein: Ein Quad darf man mit dem Führerschein Klasse B (alt Klasse 3) fahren. Die Klasse A, A1 berechtigen nicht zum fahren eines Quads. Aber auch 16 jährige mit einem Führerschein Klasse S dürfen Quads bis 50 ccm mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.

Wir bieten Ihnen eine speziell abgestimmte Quad-Versicherung! Wir haben die Richtigen Partener: AXA, VHV, Concorida, Zurich, R&V, Kravag, OCC und viele mehr, die alle gute Produkte für Quadverischerungen, Oldtimerversicherungen und Liebhaberfahrzeugversicherung anbieten.

Auch Quad´s als Zugmaschine bzw. Landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen (LOF) ist kein Problem.

Wir bieten Quad Haftpflichtversicherung, Quad Teilkaskoversicherung und Quad Vollkaskoversicherung!

*vorbehaltlich Einzelprüfung

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