BAV Haftungsrisiko für Arbeitgeber

BAV Haftungsrisiko im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Wir weisen auf das Haftungsrisiko zur Betrieblichen Altersvorsorge (BAV)hin, dass Sie als Arbeitgeber eingehen, wenn Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmern der Informationsverpflichtung über die Entgeltumwandlung zum Zwecke der BAV nicht nachkommen.

Wir empfehlen Ihnen, sich von Ihren Arbeitnehmern bestätigen zu lassen, dass Sie sie über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung informiert haben. Ein Muster einer solchen „Nichtteilnahmeerklärung“ stellen wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung.